Samsung-Nutzer in Deutschland sollten derzeit besonders aufmerksam sein: Wie Medien berichten, wurden sensible Kundendaten aus dem Online-Shop von Samsung durch einen Cyberangriff gestohlen und im Darknet veröffentlicht. Die Daten beinhalten unter anderem Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern und Adressdaten – also personenbezogene Informationen, die unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen.
Welche Rechte haben Betroffene nach der DSGVO?
Sollten Sie ein Mobiltelefon oder irgendetwas anderes bei Samsung gekauft haben und Ihre Daten dabei von Samsung gespeichert worden sein, stehen Ihnen wegen dieser Datenschutzpanne laut DSGVO verschiedene Rechte zu:
1.
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
Betroffene haben das Recht, vom Verantwortlichen – in diesem Fall Samsung – Auskunft darüber zu verlangen:
Welche Daten konkret betroffen sind,
woher die Daten stammen,
an wen sie übermittelt wurden,
und zu welchem Zweck die Daten verarbeitet wurden.
Ein entsprechendes Auskunftsersuchen sollte am besten schriftlich und nachweisbar erfolgen.
2.
Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Wenn Ihnen ein materieller oder immaterieller Schaden durch die Datenpanne entstanden ist – z. B. durch Identitätsdiebstahl, Phishing-Versuche oder psychischen Stress – können Sie unter Umständen Schadensersatz geltend machen.
Die Gerichte in Deutschland erkennen zunehmend auch immaterielle Schäden an, etwa wenn durch das Datenleck das Vertrauen in den Datenschutz erschüttert wurde oder ein Kontrollverlust über die eigenen Daten eintritt.
Wichtig: Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
✅ Auskunft bei Samsung einholen: Fordern Sie schriftlich Auskunft über die betroffenen Daten.
✅ Datenschutzbeschwerde einreichen: Sie können sich bei Ihrer zuständigen Datenschutzbehörde beschweren.
✅ Schadensdokumentation: Notieren Sie genau, ob und welche negativen Folgen durch den Datenklau bei Ihnen entstanden sind (z. B. betrügerische Anrufe, E-Mails, Kontoeröffnungen etc.).
✅ Rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen: So können mögliche Ansprüche rechtssicher geprüft und durchgesetzt werden.
Fazit:
Ein Datenleck wie das bei Samsung kann erhebliche rechtliche Folgen haben – für das Unternehmen, aber auch für Betroffene. Die DSGVO schützt Verbraucher klar und gibt ihnen wirksame Instrumente zur Hand. Wer betroffen ist, sollte seine Rechte kennen und aktiv nutzen.
📌 Tipp: Eine anwaltliche Erstberatung kann helfen, schnell und effizient Klarheit über mögliche Ansprüche zu gewinnen.