Heute, am 18.12.2024, berichtet u. a. auch die BILD-Zeitung unter dem Titel "So ist ihr Schufa-Eintrag schon nach 18 Monaten weg" über die neuen Lösch- und Speicherfristen der SCHUFA Holding AG. Bei Bild.de stand die Vorstandsvorsitzende (Tanja Birkholz) mit Tipps Rede und Antwort.
Mit unserem Rechtstipp aus Juni 2024 berichteten wir bereits über die neuen Speicher- und Löschfristen der deutschen Wirtschaftsauskunfteien.
Bislang betrug die Speicherfrist 36 Monate. Nunmehr kann sich die Speicherfrist für eine erledigte Zahlungsstörung auf 18 Monate verkürzen, wenn die nachfolgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind.