Der Übergang in die Grundschule ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes – und für viele Eltern mit großen Hoffnungen verbunden. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn die Wunschgrundschule in Berlin eine Absage erteilt. Ob aufgrund angeblich fehlender Kapazitäten, eines zu großen Einzugsgebiets oder weil andere Kinder im Auswahlverfahren bevorzugt wurden – ein Ablehnungsbescheid ist kein Grund zur Resignation. In vielen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen und den Schulplatz einzuklagen.
Als erfahrene Anwältin für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Schulrecht unterstütze ich Sie kompetent und zielgerichtet dabei, den Schulplatz an der gewünschten Grundschule doch noch durchzusetzen – außergerichtlich oder im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Wie kommt es zur Ablehnung an der Wunschgrundschule in Berlin?
In Berlin wird der Schulplatz für Grundschulkinder grundsätzlich nach dem Wohnortprinzip vergeben. Kinder werden zunächst der Einzugsschule zugewiesen – also der Schule, die dem Wohnort am nächsten liegt. Eltern haben jedoch das Recht, eine andere Schule als Wunschschule zu benennen.
Die häufigsten Ablehnungsgründe der Aufnahme an der Wunsch-Grundschule sind:
- Die Schule ist angeblich „voll“
- Zu viele Bewerbungen auf zu wenige Plätze
- Keine Geschwister an der Wunschschule
- Kein Härtefall liegt vor
Doch nicht jede Ablehnung der Aufnahme an der gewünschten Berliner Grundschule ist rechtlich haltbar. Die Berliner Schulverwaltung muss bei der Platzvergabe rechtmäßige Auswahlkriterien anwenden, individuelle Umstände berücksichtigen und darf nicht willkürlich handeln. Fehler in diesem Verfahren sind keine Seltenheit – und genau hier setzt die rechtliche Prüfung an.
Was kann man gegen den Ablehnungsbescheid des Schulamts tun?
Nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids durch das Schulamt betreffend die Aufnahme an der gewünschten Grundschule haben Eltern mehrere rechtliche Möglichkeiten:
- Widerspruch gegen den Bescheid einlegen
Dies ist der erste Schritt, um die Ablehnung anzufechten. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids erfolgen. Ich unterstütze Sie bei der fristgerechten und inhaltlich fundierten Einlegung des Widerspruchs. - Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Da das Schuljahr nicht wartet, ist schnelles Handeln gefragt. Im Rahmen eines Eilverfahrens (sog. einstweilige Anordnung) kann das Verwaltungsgericht vorläufig entscheiden, dass Ihr Kind an der Wunschgrundschule aufgenommen wird – noch bevor das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist. - Prüfung individueller Umstände
In vielen Fällen ist entscheidend, ob bestimmte Härtefallgründe vorliegen, z. B. chronische Erkrankungen, soziale Bindungen, pädagogische Gründe oder Geschwisterkinder an der Schule. Ich prüfe mit Ihnen, welche Argumente rechtlich durchsetzbar sind.
Warum lohnt es sich, eine Anwältin für Schulrecht einzuschalten?
Das Schulplatzvergabeverfahren in Berlin ist komplex und für Eltern oft schwer nachvollziehbar. Fristen müssen gewahrt, Argumente rechtlich sauber formuliert und Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden. Ein einziger Formfehler kann dazu führen, dass ein Schulplatz dauerhaft verloren geht.
Als spezialisierte Anwältin für Verwaltungsrecht mit Fokus auf Schulrecht kenne ich die typischen Fehler der Behörden und die Argumentationsstrategien vor Gericht. Ich setze mich mit Nachdruck dafür ein, dass Ihr Kind die bestmögliche Bildung erhält – und zwar dort, wo Sie es für richtig halten.
Wie stehen die Erfolgsaussichten beim Einklagen eines Grundschulplatzes in Berlin?
Die Erfolgsaussichten sind besser, als viele Eltern denken – insbesondere bei formalen Fehlern im Vergabeverfahren oder wenn überzeugende persönliche Gründe vorliegen. Die Verwaltungsgerichte prüfen dabei stets, ob die Entscheidung der Schule rechtmäßig und verhältnismäßig war. In der Praxis konnten bereits viele Kinder ihren Platz an der Wunschschule doch noch erhalten – durch Widerspruch oder gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren.
Fazit: Ablehnung des Schulplatzes? Lassen Sie Ihre Chancen prüfen!
Wenn Ihr Kind nicht an der gewünschten Grundschule in Berlin aufgenommen wurde, bedeutet das nicht, dass die Entscheidung endgültig ist. Mit juristischer Unterstützung lässt sich in vielen Fällen noch etwas erreichen – vorausgesetzt, man handelt schnell und zielgerichtet.
Ich biete Ihnen eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung gegenüber der Berliner Schulverwaltung und vor dem Verwaltungsgericht. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Kind die bestmögliche schulische Zukunft erhält – dort, wo Sie es für richtig halten.