Wann wird Sekundenschlaf zur Straftat?

Sekundenschlaf ist nicht nur eine Gefahr im Straßenverkehr, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) begeht eine Straftat, wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen und dadurch den Straßenverkehr gefährdet. Übermüdung wird in diesem Zusammenhang als körperlicher Mangel eingestuft.

Wird durch den Sekundenschlaf ein Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet, drohen hohe Strafen. Das Gesetz sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Hinzu kommen im Regelfall ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, insbesondere wenn es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt. Bei Wiederholungstätern oder besonders gefährlichen Situationen kann sogar eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Gerade für Berufskraftfahrer sind die Folgen gravierend. Ein Fahrerlaubnisentzug kann die berufliche Existenz bedrohen, da in vielen Fällen eine neue medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist, um die Fahreignung nachzuweisen.

Wie wird Sekundenschlaf nachgewiesen?

Ein großes Problem bei der Strafverfolgung ist der Nachweis des Sekundenschlafs. Dieser hinterlässt keine eindeutigen Spuren. In den meisten Fällen basiert der Nachweis auf Indizien wie:

  • fehlenden Brems- oder Ausweichreaktionen,
  • geradlinigem Abkommen von der Fahrbahn oder
  • widersprüchlichen Aussagen des Fahrers.

Besonders problematisch sind spontane Selbstbezichtigungen. Wer gegenüber der Polizei oder anderen Beteiligten angibt, kurz eingeschlafen zu sein, liefert damit einen wichtigen Beweis für eine Strafbarkeit. Diese Aussage kann später nicht mehr ohne Weiteres widerrufen werden und führt in der Regel zu einem Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Schweigen schützt – Ihre Rechte nach einem Unfall

Nach einem Unfall gilt grundsätzlich: Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. Wer vorschnell angibt, eingenickt zu sein, riskiert eine Verurteilung ohne weitere Beweise. Es ist ratsam, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und sich erst nach Rücksprache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu äußern.

Da der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs mit erheblichen Konsequenzen verbunden ist, sollte frühzeitig geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit tatsächlich vorliegen. In manchen Fällen kann ein Verfahren eingestellt oder eine mildere Sanktion erreicht werden. Besonders wichtig ist die Verteidigung, wenn neben der Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, da dies eine erhebliche Einschränkung der persönlichen und beruflichen Mobilität bedeutet.