Die Party in einem renommierten Berliner Tennis- und Hockeyclub sorgt für Schlagzeilen: Jugendliche haben den Song L’amour toujours gespielt und dabei eine rechtsradikale Parole skandiert. Die Videos verbreiteten sich schnell in den sozialen Medien, und nun stehen die Teilnehmer im Fokus von Ermittlungen. Das LKA Berlin sieht keine strafbare Handlung. Nun prüft die Staatsanwaltschaft eine mögliche Strafbarkeit der „Ausländer raus“-Parolen. Doch was bedeutet das für die Betroffenen? Welche Konsequenzen drohen? Und wie kann ein Anwalt für Strafrecht helfen?
Beim Vorwürfen wie diesem stehen Ihnen die Verteidiger der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte gern zur Verfügung. Das Team, dem unter anderem ein Professor für Strafrecht sowie mehrere Fachanwälte für Strafrecht angehören, hat in mehr als 2.000 betreuten Verfahren mehr als 800 positive Bewertungen gesammelt. Die Verteidiger der medienbekannten Kanzlei arbeiten mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft. Der Fokus liegt häufig in der Vermeidung von Hauptverhandlungen. Selbstverständlich sind sehr gute Erreichbarkeit sowie faire und transparente Kosten. Bei Bedarf arbeiten die Verteidiger eng mit den in der Kanzlei ebenso vertretenen Dezernaten für Presseberichterstattung oder für berufsrechtliche Folgen von Straftaten zusammen.
Ermittlungen gegen Jugendliche nach Social-Media-Videos – Was droht jetzt?
Gegen die Jugendlichen läuft nun erst einmal ein Ermittlungsverfahren. Welche Maßnahmen genau in einem Ermittlungsverfahren vorgenommen werden, hängt vom konkreten Vorwurf, von der konkreten Situation, ab. Bei Vorwürfen wie Volksverhetzung, vor allem wenn der Verdacht durch social Media Inhalte entsteht, drohen oftmals Hausdurchsuchungen sowie die Beschlagnahme von Computer, Smartphone und Co.
Wichtig ist es stets, ruhig zu bleiben und mit Verdacht vorzugehen. Auf keinen Fall sollten Sie als Beschuldigter einer Straftat unbedacht Äußerungen zum Tatvorwurf gegenüber den Ermittlungsbeamten tätigen. Schweigen Sie zum Tatvorwurf bis Ihnen Ihr Strafverteidiger etwas anderes sagt! Ansonsten kommt es nicht selten vor, dass man sich eigentlich erfolgsversprechende Verteidigungsansätze verbaut. Wenden Sie sich beim Vorwurf einer Straftat bestenfalls schnellstmöglich an einen Anwalt für Strafrecht, der Sie angepasst an Ihre konkrete Situation bestmöglich beraten kann und Ihnen sagen wird, wie Sie sich verhalten sollten.
Wann strafbar? Rechtslage zu rechten Parolen & Symbolen
Die Medien berichten zu dem aktuellen Vorfall von „Ausländer raus“ Parolen in Berlin auch, dass die Polizei keine Strafbarkeit der Jugendlichen sieht. Kann das sein?
„Ausländer raus“ Parolen sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich nicht immer strafbar. Gerade bei solchen Äußerungsdelikten ist in besonderem Maße auf den Kontext der Äußerung zu achten. Das liegt daran, dass bei den Äußerungsdelikten stets die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen ist. Deswegen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Parole „Ausländer raus“ nur dann strafbar, wenn weitere Begleitumstände hinzutreten.
Maßgebliche Punkte sind nach dem Bundesverfassungsgericht auch, ob aus Sicht eines Durchschnittsbeobachters eindeutig ist, dass die Parole nicht „nur“ Ablehnung und Vorbehalte gegen Ausländer ausdrücken, sondern vielmehr eine aggressive Missachtung und Feindschaft beim Hörer erzeugen soll.
Staatsanwaltschaft prüft Strafbarkeit – Welche Konsequenzen drohen wegen „Ausländer raus“ Parole?
Bejaht nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch das Strafgericht eine Strafbarkeit der „Ausländer raus“ Parolen im konkreten Fall, so droht eine Verurteilung.
Volksverhetzung wird – abhängig vom konkreten Vorwurf – mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
Beleidigung in der Öffentlichkeit wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sieht § 86a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Aber Achtung: Diese Strafrahmen gelten für den Fall einer Verurteilung nach dem für Erwachsene geltenden („normalen“) Strafrecht.
In Bezug auf den kürzlichen Vorfall in Berlin stehen 15- bis 16-jährige Schüler im Verdacht, „Ausländer raus“ Parolen geäußert zu haben. Damit sind sie Jugendliche im Sinne des Strafrechts. Jugendliche können sich durchaus strafbar machen, der Unterschied liegt vielmehr in den drohenden Sanktionen. Im Jugendstrafrecht drohen vor allem – aber anhängig von der vorgeworfenen Tat – sogenannte Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Sozialstunden.
Auch das Strafverfahren im Jugendstrafrecht ist ein anderes. Auch hier ist deutlich spürbar, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Daher empfiehlt es sich, sich als Jugendlicher Beschuldigter einer Straftat an einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht zu wenden. Dieser kennt die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und kann Sie dementsprechend bestmöglich verteidigen.
Wie verteidigt ein Anwalt für Strafrecht gegen Vorwurf Volksverhetzung und Verwenden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
Der Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft zunächst genau, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Entscheidend ist unter anderem, ob die Äußerung oder das Symbol den öffentlichen Frieden gefährdet hat und mit einer klaren Absicht verbreitet wurde. Oft bestehen Verteidigungsstrategien darin, auf den fehlenden Vorsatz oder die nicht gegebene Öffentlichkeit hinzuweisen. Gerade bei Gruppenereignissen kann auch eine individuelle Verantwortung infrage gestellt werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beeinflussen.
Strafanzeige durch den Verein – Welche Rechte haben Beschuldigte?
Wenn ein Verein eine Strafanzeige stellt, bedeutet das nicht automatisch eine Verurteilung. Beschuldigte haben insbesondere das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen (schweigen Sie unbedingt erst einmal zum Tatvorwurf! Sie sollten ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger keine Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen). Der Anwalt für Strafrecht wird Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen, und gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens anzuregen. Gerade in Fällen, in denen es um Gruppenverhalten geht, ist entscheidend, ob eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit nachweisbar ist. Oft gibt es Möglichkeiten, eine Eskalation des Verfahrens zu verhindern und langfristige Folgen zu vermeiden.
Warum beim Vorwurf „Ausländer raus“-Parole ein erfahrener Strafverteidiger wichtig ist
Der öffentliche Gebrauch fremdenfeindlicher Parolen kann je nach Kontext strafrechtliche Konsequenzen haben. Ob eine Äußerung als Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder lediglich als geschmacklose Meinungsäußerung gewertet wird, hängt von vielen Faktoren und damit vom konkreten Fall ab. Ein versierter Strafverteidiger kann argumentieren, dass keine konkrete Aufstachelung zur Gewalt oder kein Angriff auf die Menschenwürde vorlag. Durch eine gezielte Verteidigungsstrategie lassen sich hohe Strafen, ein Strafregistereintrag oder öffentliche Reputationsschäden oft vermeiden.
Wer sich plötzlich mit einer Strafanzeige oder Ermittlungen konfrontiert sieht, sollte schnell handeln. Gerade bei sensiblen Themen wie mutmaßlich rechten Parolen oder Symbolen können Anschuldigungen schwerwiegende Folgen haben – auch ohne eine spätere Verurteilung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann frühzeitig eingreifen, eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln und die besten Chancen für ein schnelles Verfahrensergebnis sichern. Wenn Sie oder Ihr Kind betroffen sind, nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir als Anwalt für Strafrecht auf.