Einführung in den Software Entwicklungsvertrag
Ein Software Entwicklungsvertrag ist ein rechtlich bindendes Abkommen zwischen einem Auftraggeber und einem Softwareentwickler bzw. einem Entwicklungsteam. Ziel des Vertrags ist die Planung, Entwicklung und Übergabe einer individuellen Softwarelösung – sei es eine App, Webplattform oder unternehmensinterne Software. Als Fachanwalt für IT-Recht und Experte im Softwarerecht empfehle ich dringend, ein solches Projekt nicht ohne detaillierten Vertrag zu starten.
Während viele Projekte mündlich oder per E-Mail besprochen werden, führt gerade in der Softwareentwicklung die Komplexität schnell zu Missverständnissen. Ein gut aufgesetzter Vertrag regelt Verantwortlichkeiten, Leistungspflichten, Fristen, Vergütung, Nutzungsrechte und Haftung, um spätere Konflikte zu vermeiden. Unsere Fachanwälte für IT-Recht beraten Sie zu allen IT-Verträgen, Softwareverträgen (SaaS Vertrag, IT Wartungsvertrag und viele mehr):
Fachanwälte für IT-Recht - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Wann ein Software Entwicklungsvertrag notwendig ist
Ein Software Entwicklungsvertrag ist immer dann notwendig, wenn:
Individuelle Software erstellt werden soll (z. B. CRM-Systeme, Online-Shops, Apps),
mehrere Entwicklungsschritte oder Meilensteine geplant sind,
dritte Parteien beteiligt sind (z. B. Subunternehmer, externe Tester),
sensible Daten verarbeitet werden,
oder eine klare rechtliche Absicherung gewünscht ist.
Gerade bei mittelgroßen und großen IT-Projekten ist der Vertrag unverzichtbar, da sich Anforderungen und Funktionen im Laufe des Projekts häufig ändern (Stichwort: Change Requests).
Vertragstypen im Überblick
Ein Software Entwicklungsvertrag kann rechtlich als:
Werkvertrag (§ 631 BGB)
Hier schuldet der Entwickler ein „Werk“, also ein funktionierendes Endprodukt. Der Erfolg ist geschuldet, d. h., die Software muss funktionieren und den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
Dienstvertrag (§ 611 BGB)
Hier schuldet der Entwickler lediglich die Tätigkeit, nicht aber den konkreten Erfolg. Solche Verträge finden sich oft bei Beratung, Support oder Projektbegleitung.
Mischformen
Viele Verträge enthalten Elemente beider Typen. Deshalb ist eine klare vertragliche Einordnung enorm wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen laut BGB und IT-Recht
In Deutschland gelten primär das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie spezialgesetzliche Regelungen aus dem IT-Recht. Relevante Vorschriften sind unter anderem:
§§ 631 ff. BGB (Werkvertrag)
§§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden
Die individuelle Vertragsgestaltung kann viele gesetzliche Default-Regelungen ersetzen – hier liegt das Handwerk des IT-Fachanwalts.
Pflichten von Auftraggeber und Entwickler
Auftraggeberpflichten:
Bereitstellung notwendiger Informationen (Pflichtenheft)
Mitwirkung bei Tests oder Abnahmen
Termingerechte Vergütung
Entwicklerpflichten:
Fristgerechte Fertigstellung
Umsetzung laut Anforderung
Beseitigung von Mängeln
Die Abnahme ist der juristische Knackpunkt: Nur durch diese wird das Werk anerkannt und die Vergütung fällig.
Leistungsbeschreibung: Der Kern jedes Vertrags
Die Leistungsbeschreibung sollte so konkret wie möglich erfolgen:
Technische Spezifikationen
Zielplattformen (iOS, Android, Web)
Schnittstellen zu Drittsystemen
Designvorgaben (z. B. CI/CD)
Test- und Abnahmeverfahren
Unklare Beschreibungen führen oft zu Streit über den Leistungsumfang. Ein Fachanwalt hilft hier, frühzeitig klare Formulierungen zu finden.
Meilensteine, Fristen und Zeitpläne
Ein klar strukturierter Zeitplan mit definierten Meilensteinen ist essenziell, um den Fortschritt eines Projekts nachvollziehbar zu gestalten. Typische Meilensteine sind:
Projektstart (Kick-off)
Fertigstellung von Modulen
Erste Testversion (Beta)
Abnahme der Finalversion
Was passiert bei Fristüberschreitungen?
Der Vertrag sollte regeln:
Welche Pufferzeiten zulässig sind
Welche Folgen ein Verzug hat (Vertragsstrafe, Rücktrittsrecht)
Wie mit höherer Gewalt (Force Majeure) umzugehen ist
So vermeiden Sie Konflikte über verzögerte Lieferungen oder nicht erreichbare Zwischenziele.
Change Requests und Änderungsmanagement
Softwareprojekte ändern sich – das ist normal. Doch ohne vertragliche Grundlage können Änderungswünsche (Change Requests) schnell zu Streitpunkten werden.
Empfehlung vom Fachanwalt:
Legen Sie schriftliche Änderungsverfahren fest (inkl. Prüfung, Aufwandsschätzung, Genehmigung)
Bestimmen Sie, wer Änderungswünsche beauftragen darf
Regeln Sie die Vergütung für Zusatzleistungen klar
Ein flexibles, aber abgesichertes Änderungsmanagement schützt beide Seiten.
Vergütung und Zahlungsmodelle
Wie wird der Entwickler bezahlt? Es gibt verschiedene Modelle:
Modell | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Festpreis | Kalkulationssicherheit für beide Seiten | Wenig flexibel bei Änderungen |
Zeitvergütung (Time & Material) | Flexibel bei Änderungen | Weniger Kostensicherheit |
Agile Vergütung nach Sprints | Anpassung an Scrum/Kanban möglich | Erfordert intensives Controlling |
Oft sinnvoll: Abschlagszahlungen nach Erreichen von Meilensteinen. Dies gibt dem Entwickler Liquidität und dem Auftraggeber Sicherheit.
Urheberrecht und Nutzungsrechte im Vertrag
Wem gehört die Software?
Laut deutschem Urheberrecht bleibt der Entwickler Urheber – selbst bei exklusiver Beauftragung. Der Auftraggeber kann jedoch umfassende Nutzungsrechte erwerben.
Typische Regelungen:
Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht
Zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt
Weitergaberechte an Dritte
Ohne explizite Vereinbarung droht die Gefahr, dass der Auftraggeber die Software nicht vollständig nutzen oder weiterentwickeln darf.
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
Gerade bei innovativen Softwareideen oder sensiblen Geschäftsprozessen ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung Pflicht.
Wichtige Inhalte:
Definition der vertraulichen Informationen
Dauer der Vertraulichkeit (z. B. 5 Jahre)
Vertragsstrafe bei Verstoß
NDAs können als eigene Vereinbarung oder direkt im Entwicklungsvertrag integriert werden.
Haftung und Gewährleistung bei Softwareprojekten
Fehler in Software können hohe Schäden verursachen. Daher ist eine klare Regelung zur Haftung und Gewährleistung unerlässlich.
Typische Haftungsbegrenzungen: auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Gewährleistungsfrist: gesetzlich 2 Jahre (kann verkürzt oder erweitert werden)
Ausschluss von Folgeschäden, wenn gewollt
Ein guter Vertrag schützt beide Seiten vor überzogenen Haftungsrisiken.
Vertragsstrafen und Rücktrittsrechte
Wenn vereinbarte Leistungen nicht rechtzeitig oder mangelfrei erbracht werden, kann eine Vertragsstrafe sinnvoll sein – z. B. 1 % des Auftragswerts pro Woche Verzug (bis max. 5 %).
Rücktrittsrechte sollten klar geregelt werden für Fälle wie:
Totalausfall des Projekts
Vertragsverletzung trotz Nachfrist
Insolvenz einer Partei
Gerichtsstand, Schlichtung und anwendbares Recht
Um Streitigkeiten effizient zu lösen:
Bestimmen Sie den Gerichtsstand (z. B. Sitz des Auftraggebers)
Erwägen Sie eine Schlichtungsklausel vor Klageerhebung
Wählen Sie eindeutig das anwendbare Recht (z. B. deutsches Recht)
Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit – besonders bei internationalen Verträgen.
Checkliste: Inhalte eines guten Software Entwicklungsvertrags
Vertragsteil | Check |
---|---|
Leistungsbeschreibung | ✅ |
Projektzeitplan & Meilensteine | ✅ |
Vergütung & Zahlungsmodell | ✅ |
Nutzungsrechte & Urheberrecht | ✅ |
Gewährleistung & Haftung | ✅ |
Geheimhaltung & Datenschutz | ✅ |
Change Request Regelung | ✅ |
Gerichtsstand & Schlichtung | ✅ |
Typische Fehler aus Sicht des IT-Fachanwalts
Fehlende Definition der Leistungsziele
Keine oder fehlerhafte Regelung der Nutzungsrechte
Keine Absicherung bei Projektverzug
Unklare Handhabung von Change Requests
Vergessen von Datenschutz- und Sicherheitsklauseln
Best Practices für Auftraggeber & Entwickler
Arbeiten Sie mit Pflichten- und Lastenheft
Holen Sie frühzeitig juristische Unterstützung
Verwenden Sie vertragliche Templates vom Fachanwalt
Vereinbaren Sie regelmäßige Statusmeetings
Halten Sie Kommunikation schriftlich fest
Software Entwicklungsvertrag: Rechtliche Empfehlung vom Fachanwalt
Ein Software Entwicklungsvertrag ist keine bloße Formalie, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument für komplexe IT-Projekte. Ein professionell formulierter Vertrag schützt nicht nur rechtlich, sondern schafft auch die Basis für eine erfolgreiche und transparente Zusammenarbeit. Ob Startup oder Konzern – die Investition in einen soliden Vertrag lohnt sich immer.
➡️ Tipp vom IT-Fachanwalt: Lassen Sie sich bei der Vertragsgestaltung unbedingt juristisch beraten – idealerweise durch einen spezialisierten Anwalt im IT-Recht.
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