Trotz strenger Regularien halten sich viele Anbieter von Online-Sportwetten nicht an geltendes Recht. Die (teilweise) illegalen Praktiken von tipico, BWin und Co. sorgen für Milliardenumsätze auf Kosten ihrer Kund:innen, die sich mitunter hoch verschulden. Was viele Betroffene aber nicht wissen: Verzocktes Geld können sie in nicht gerade wenigen Fällen zurückfordern.


BGH-Beschluss zu Sportwetten


Die Rechtsprechung im Bereich Online-Sportwetten war lange Zeit undurchsichtig und alles andere als einheitlich. Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte haben nach eigenem Ermessen mal mehr, mal weniger spielerfreundlich entschieden. Eine klare Linie vom Bundesgerichtshof (BGH) fehlte, da Wettanbieter es nie zu einer Verhandlung in Karlsruhe haben kommen lassen. Im März 2024 schließlich äußerte sich der BGH in einem 25-seitigen Hinweisbeschluss erstmals und äußerst spielerfreundlich zu Rückerstattungen von Spielschulden aus Online-Sportwetten. 


Im konkreten Fall ging es um einen Spieler, der bei einem österreichischen Wettanbieter rund 12.000 Euro Schulden angehäuft hatte. Vor Gericht verlangte er diese Summe zurück, weil dem Anbieter grobe Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zur Last gelegt wurden, darunter das Fehlen einer Glücksspiellizenz (Konzession) und die Nichtbeachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Einzahlungslimits. 


Der BGH bestätigte in seinem Hinweisbeschluss die Rechtsauffassung des Klägers, woraufhin der Glückspielanbieter seine Revision zurückzog. Obwohl der BGH in der Sache also kein Urteil gefällt hat, sind dessen Feststellungen im Beschluss für untere Instanzen genauso bindend. Spieler:innen dürften demnach gute Karten vor Gericht haben, wenn es um die Rückerstattung ihrer Spielschulden geht. Für uns ein Grund, die häufigsten Kardinalfehler von Glücksspielanbietern genauer unter die Lupe zu nehmen. 


Keine Lizenz = Geld zurück


Wer in Deutschland Glücksspiele veranstalten oder vermitteln will, benötigt eine behördliche Erlaubnis, die sogenannte Konzession. Für Online-Sportwetten können erst seit der Einführung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages 2020 flächendeckend Glücksspiellizenzen erworben werden. Das heißt: Viele Anbieter haben zuvor illegal Onlinewetten entgegengenommen. Die dazugehörigen Wettverträge sind nichtig, sodass Spieler:innen ihr verlorenes Geld zurückfordern können. 


Komplizierter wird es, wenn Betreiber von Wettplattformen zwar eine Glücksspiellizenz beantragt, diese aber noch nicht erhalten haben. Denn im Konzessionsverfahren selbst greifen EU-Regelungen, über deren Auslegung und Wirkung der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet. Geht es nach der Rechtsauffassung des BGH, soll den geschädigten Kund:innen auch in diesen Fällen ihre Wetteinsätze zugestanden werden. Bis sich der EuGH jedoch dazu geäußert hat, bleibt diese Konstellation eine rechtliche Grauzone.


1000 Euro Einzahlungslimit


Unabhängig von der Konzession können aber auch bestimmte Praktiken, die gegen den GlüStV verstoßen, dazu führen, dass Kund:innen ihr Geld zurückverlangen dürfen. Eine davon ist die Überschreitung des gesetzlich festgelegten Einzahlungslimits. Der GlüStV sieht in §6c ein maximales, anbieterübergreifendes Spiel- bzw. Wettbudget von maximal 1.000 Euro pro Spieler:in und Monat vor. 


Anbieter müssen bei der Registrierung ihre Spieler:innen dazu auffordern, einen genauen Geldbetrag als Grenze festzulegen und kontrollieren, ob sie dieses Limit auch wirklich einhalten. Unterlassen die Betreiber eine solche Abfrage oder wird die Selbstlimitierung überschritten, handeln Sportwettenanbieter entgegen ihrer Konzession. Rückforderungsansprüche auf Seiten der Geschädigten werden dann möglich. 


Cash Out: Wie Anbieter Wettende manipulieren


Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Cash Out-Verfahren. Dabei kaufen Glücksspielanbieter bereits ausgestellte Wettscheine von ihren Kund:innen noch vor Ende des eigentlichen Spiels zurück. Den Preis legen die Anbieter dabei selbst fest. Je nach Spielgeschehen, Cash-Out-Modell und Betreiber liegt er deutlich unter dem ursprünglichen Wettwert. 


Ziel des Cash Outs ist es, Spieler:innen ein falsches Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Denn der vorzeitige Verkauf von Wettscheinen “sichert” den eigenen Gewinn – natürlich mit Abstrichen oder “minimiert” den Verlust, falls das Spiel nicht so läuft, wie erhofft. In jedem Fall folgen finanzielle Einbußen für Wettende. Deshalb verbietet der GlüStV Cash Outs. Anbieter, die sich nicht an das Verbot halten, sind gegenüber ihren Spieler:innen zur Rückerstattung des gesamten Wetteinsatzes verpflichtet.

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