Schüsse auf Polizisten: Staatsfeindliche Tatmotivation ist ein niedriger Beweggrund

Ein Mann aus der Reichsbürger-Szene schoss auf Polizisten, als diese seinen Bauernhof durchsuchen wollten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verurteilte ihn wegen versuchten Mordes. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) diese Entscheidung bestätigt. Die Richter sahen die staatsfeindliche Motivation des Täters als einen niedrigen Beweggrund an – ein zentrales Merkmal für die Bewertung als Mord.

Die Revision des Mannes, der auch dem sogenannten Querdenkermilieu angehörte, wurde vom BGH abgelehnt (Beschluss vom 26.11.2024 – 3 StR 204/24). Damit bleibt das Urteil des OLG Stuttgart, das eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verhängt hatte, rechtskräftig.

Der Mann lebte seit 2021 isoliert auf einem abgeschotteten Bauernhof und entwickelte laut Gericht zunehmend eine staatsfeindliche Haltung. Er betrachtete seinen Hof als unabhängiges Gebiet, das nicht der staatlichen Rechtsordnung unterliege. Außerdem besaß er mehrere automatische Schusswaffen. Als die Polizei im April 2022 einen Durchsuchungsbefehl vollstrecken wollte, schoss er auf neun Beamte und verletzte zwei von ihnen.

BGH bestätigt Mordmerkmal

Das OLG Stuttgart hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Der BGH bestätigte diese Entscheidung und sah keine Rechtsfehler. Die Richter betonten, dass die staatsfeindliche Motivation des Täters als niedriger Beweggrund gewertet werden könne.

Bereits in früheren Fällen hatten Gerichte ähnliche Entscheidungen getroffen. So sah der BGH 2019 ebenfalls niedrige Beweggründe bei einem Reichsbürger, der Polizisten angegriffen hatte. 2023 verurteilte das OLG Stuttgart einen anderen Reichsbürger, der bei einer Trunkenheitsfahrt gezielt einen Polizisten überfahren wollte.

Der aktuelle Beschluss des BGH zeigt klar: Gewalt gegen staatliche Autoritäten aus einer extremistischen Gesinnung heraus wird von der Justiz konsequent als schwerwiegendes Verbrechen geahndet.