Der Industriekonzern ThyssenKrupp steht derzeit vor einem umfassenden Stellenabbau. Medienberichten zufolge sollen in den kommenden Jahren mehrere tausend Arbeitsplätze in verschiedenen Geschäftsbereichen abgebaut werden. Besonders betroffen sind Standorte im Ruhrgebiet, unter anderem Duisburg, Essen und Bochum. Für die betroffenen Beschäftigten ist das ein massiver Einschnitt – sowohl emotional als auch existenziell. Umso wichtiger ist es jetzt, die eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüche zu kennen und fundiert zu handeln.

Sozialplan bei ThyssenKrupp – Was steht Arbeitnehmern zu?

Im Zuge des Stellenabbaus wurde ein Sozialplan zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat vereinbart. Dieser soll die sozialen Folgen der Kündigungen abmildern. Sozialpläne enthalten typischerweise Regelungen zu:

  • Abfindungen
  • Überbrückungsgeldern
  • Transfergesellschaften
  • Umzugs- oder Pendlerkosten
  • Angeboten zur Weiterqualifizierung

ThyssenKrupp hat angekündigt, einen Teil der betroffenen Beschäftigten in eine Transfergesellschaft zu überführen. Wer in eine solche Gesellschaft wechselt, erhält eine befristete Anschlussbeschäftigung mit reduzierter Vergütung, aber der Möglichkeit zur Qualifizierung – ein Angebot, das gut überlegt sein will.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Nicht jede Kündigung führt automatisch zu einer Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen – etwa bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen eines Sozialplans oder nach einer Kündigungsschutzklage gezahlt.

Wer also eine Kündigung erhält, sollte diese nicht vorschnell akzeptieren, sondern sorgfältig prüfen lassen, ob sie sozial gerechtfertigt ist. Ist das nicht der Fall, kann im Rahmen einer Klage eine Abfindung durch Vergleich erzielt werden – oft deutlich über dem Niveau des Sozialplans.

Was ist bei einer Kündigung durch ThyssenKrupp zu beachten?

ThyssenKrupp ist ein Großunternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, sodass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, genießen dadurch erhöhten Kündigungsschutz. Das bedeutet: Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein – also aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, wegen Verhaltens oder personenbedingter Gründe erfolgen.

Betriebsbedingte Kündigungen sind nur dann wirksam, wenn sie auf einem konkreten Wegfall des Arbeitsplatzes beruhen und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl erfolgt ist. Hier kommt es häufig zu Fehlern – etwa wenn langjährige, ältere oder unterhaltspflichtige Beschäftigte gekündigt werden, obwohl sie im Rahmen der Sozialauswahl besser geschützt wären.

Kündigung erhalten – Was tun?

Wenn Sie als Arbeitnehmer von ThyssenKrupp eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort handeln. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre.

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann:

  • Die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen
  • Chancen auf eine höhere Abfindung bewerten
  • Beim Wechsel in eine Transfergesellschaft beraten
  • Die Sozialauswahl kritisch hinterfragen

Fazit: Rechte kennen, Chancen nutzen

Der Stellenabbau bei ThyssenKrupp bedeutet für viele Beschäftigte eine ungewisse Zukunft. Doch gerade jetzt ist es wichtig, informiert und selbstbestimmt zu handeln. Wer seine Rechte kennt und sich rechtzeitig rechtlich beraten lässt, kann häufig eine bessere Lösung erzielen als zunächst erwartet – sei es durch eine höhere Abfindung, eine Rücknahme der Kündigung oder bessere Konditionen beim Wechsel in eine Transfergesellschaft.

Tipp:  Jetzt gratis vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen:
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