Der unverheiratete Erblasser verstarb im Jahre 2023. Der Erblasser lebte im Zeitraum 1982 bis 2009 mit seiner damaligen Lebensgefährtin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Erblasser hinterließ eine im Jahre 2008 mit einer anderen Frau gezeugte Tochter als einzigem Abkömmling. Der Erblasser hatte am 07.12.1994 – also während der damaligen Lebensgemeinschaft und zeitlich deutlich vor Geburt seiner Tochter – ein Testament verfasst, wonach er seiner Lebensgefährtin das Eigentum an zwei Eigentumswohnungen vermachte.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sich mit diesem Sachverhalt auseinanderzusetzen, der auf breiteres Interesse stoßen dürfte. Im Einzelnen: