Hintergrund des Falls
Der Erblasser hatte am 11.02.2009 vor einem Notar in Spanien ein Testament errichtet, durch das er frühere Testamente ausdrücklich widerrief und die Beklagte zu seiner Alleinerbin einsetzte. Zuvor hatte der Erblasser am 02.06.2003 und 13.04.2007 ebenfalls in Spanien abweichende notarielle Testamente beurkunden lassen, in denen er den Kläger als Alleinerben eingesetzt hatte. Ab dem Jahr 2009 wurde der Erblasser in einer neurologischen Klinik behandelt. Im Jahre 2011 wurde der Erblasser in einer anderen Klinik wegen verschiedener Knochenbrüche behandelt. Der Kläger wurde durch die Beklagte unmittelbar nach dem Tod des Erblassers im Jahre 2015 von dessen Versterben in Kenntnis gesetzt.