Seit vielen Jahren vertreten und beraten wir erfolgreich und diskret Mandanten die Opfer von Abo- bzw. Vertragsfallen geworden sind. Die Opfer sind so unterschiedlich wie sie kaum seien könnten, ob doch die betrügerischen Maschen nahezu identisch sind.
Die Thomas Marketing GmbH weist die Besonderheit auf, dass es sich um ein inländisches Unternehmen handelt, welche mit Sitz in Emmerich jedoch zumindest räumliche Nähe zum Ausland (den Niederlanden) aufweist. Der -Handelsregisterauszügen zu folge- erstmals im Geschäftsleben in Erscheinung getretene Geschäftsführer ist hingegen keine Besonderheit. Vielmehr werden von den erfahrenen Hintermännern Strohmänner engagiert, um die eigene Identität zu verschleiern.
Die Opfer der Masche sind Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in teure, aber faktisch wertlose Verträge, namentlich irrelevante online Branchenverzeichnisse, gelockt werden.
In diesem Rechtstipp klären wir Sie über das Vorgehen der Thomas Marketing GmbH auf, geben erste Handlungsempfehlungen und erklären, wie wir Ihnen zur Seite stehen können.
Methode der Thomas Marketing GmbH
Mittels Kaltakquise, die im B2B Bereich nicht uneingeschränkt unzulässig ist, werden die Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberufler kontaktiert. Uns bekannt sind zwei unterschiedliche Vorgehensweisen der Thomas Marketing GmbH:
- In dem Telefonat wird behauptet es bestünde bereits ein Vertrag, dessen telefonische Bestätigung nun erforderlich sei. Dabei werden weitere Kontaktdaten erfragt, insbesondere eine E-Mail-Adresse. An diese wird im Anschluss des Telefonats ein (betrügerisches) Formular mit den genauen Vertragsbestandteilen geschickt. Diese befinden sich jedoch nur im Kleingedruckten und das Formular erweckt insgesamt nicht den Eindruck eines Vertrages. Der Thomas Marketing GmbH werden darin umfassende Veröffentlichungsrechte erteilt und das Opfer verpflichtet sich zur Zahlung der anfallenden Kosten. Nach Rücksendung dieses Formulars erhält das Opfer zeitnah eine erste Rechnung.
- Die zweite Methode ist ebenfalls altbekannt, aber, so sie denn gut ausgeführt ist, regelmäßig sehr erfolgreich. Auch hier ist Ausgangspunkt ein cold call, indem sich typischerweise als ein anderes Unternehmen ausgegeben wird, mit dem bereits (angeblich) ein Vertragsverhältnis bereits besteht. Indem typischerweise Mobilnummern angerufen werden, sodass die Opfer häufig keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf eigene Datenbanken, insbesondere das eigene E-Mail-Postfach, haben, kann die Legende nicht sofort kontrolliert und als solche widerlegt werden. Vielmehr gelingt geschulten Anrufern das Vertrauen der Opfer zu gewinnen. Im Rahmen des Telefonats werden die Kundendaten vermeintlich abgeglichen, was tatsächlich der Datenerlangung dient. Diese Sequenz wird aufgezeichnet, sowie mit anderen aus dem Kontext gerissenen Gesprächsabschnitten, als „Beweis“ des vermeintlichen „Vertragsschlusses“ mit der Thomas Marketing GmbH verwendet. Nach dem Telefonat erhält das Opfer eine hohe, meist vierstellige, Rechnung.
Die nach den Telefonaten erhaltenen Rechnungen, sind wahlweise für faktisch wertlose Eintragungen in online Branchenverzeichnisse und/oder sogenannte SEO-Maßnahmen (Search Engine Optimization), die die Auffindbarkeit der Firmen-Website in Suchmaschinen verbessern soll.
Sofern die Rechnungen nicht ausgeglichen werden, droht die Thomas Marketing GmbH mit Inkassofirmen und Rechtsanwälten, welche letzten Endes auch mandatiert werden. Die dafür eingeforderten Gebühren übersteigen teilweise die eigentlichen Vertragskosten.
Scheut das Opfer die rechtliche Konfrontation und zahlt die geforderten Beträge, so folgen aufgrund von angeblichen Vertragsverlängerungsklauseln weitere Rechnungen. Kündigungen des Opfers werden im Rahmen dieser Masche regelmäßig zurückgewiesen, oder ignoriert, sodass es selten eine nachhaltige Lösung ist den „Vertrag“ auszusitzen.
Was können Sie tun?
Wann, wie und ob man die Verträge der Thomas Marketing GmbH rechtssicher kündigen kann, lässt sich nicht sicher beurteilen.
Anders als andere Rechtsbeistände raten wir ausdrücklich davon ab Rechnungen ungeprüft zu ignorieren. Ob ein Zahlungsanspruch tatsächlich besteht, ist Ergebnis einer individuellen rechtlichen Begutachtung, die sich nicht allgemeingültig beantworten lässt. Werden Rechnungen auch nur teilweise zu Unrecht ignoriert, entstehen grundsätzlich Schadensersatzpflichten, die ein unnötiges Kostenrisiko begründen.
Zur sicheren rechtlichen Bewertung ist ein Überblick aller relevanten Informationen, insbesondere Vertragsunterlagen, E-Mail-Verkehr und Telefongespräche erforderlich.
Was können wir Ihnen anbieten?
Wir bieten grundsätzlich einen diskreten und wertungsfreien Umgang mit Ihren Anliegen. Durch unsere jahrelange Erfahrung und unzählige Mandate auf dem Gebiet von Abofallen, wissen wir um die Scham, die solche Streitigkeiten zum Teil auslösen. Zeitgleich ermöglicht unsere Expertise rechtswidrige Ansprüche zu erkennen und abzuwehren, sowie rechtmäßige Ansprüche zu einer kostengünstigen und schnellen Erledigung zu bringen.
Unser Honorar ist abhängig vom Einzelfall. Grundsätzlich bieten wir Festpreise und aufwandsbasierte Abrechnungen an. Gerade bei einer übersichtlichen Sachlage wäre ein Festpreis regelmäßig teurer und wenig ratsam. In jedem Fall informieren wir Sie über die Höhe anfallender Gebühren.
Gerne stehen wir Ihnen mit einem kostenlosen Erstkontakt zur Seite und beraten Sie sowohl hinsichtlich der kostengünstigsten, als auch schnellsten Erledigungsmöglichkeiten.
Ihr,
Philipp Muffert
Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen