Voller Erfolg für eine ThomasLloyd-Anlegerin vor dem Landgericht Paderborn. Ihrer Klage auf Rückabwicklung einer Kapitalanlagen bei der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wurde  stattgegeben.

Fehlerhafte Beratung

Zahlreiche Anleger hatten in den Jahren 2013 bis 2019 hohe Summen in vermeintlich nachhaltige Infrastrukturprojekte bei den Cleantech-Fonds der ThomasLloyd-Group investiert. Dies erfolgt oft auf Empfehlung von sog. Finanzberatern. 

Erfolgten zunächst tatsächlich die versprochenen regelmäßigen Ausschüttungen aus den Anlagen vom Typ CTI 15 oder CTI 9 D, kam dennoch meist nach einigen Monaten die Ernüchterung, als die Fünfte Cleantech im Jahr 2020 keine regelmäßigen Zahlungen mehr an ihre Anleger leistete. 

Eine wesentliche Frage, die ein Anleger einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht meist zuerst stelle, lautet: „Ist die Beratung zu meiner Kapitalanlage fehlerhaft gewesen?

Vorliegend führte die Einschätzung dieser Fragestellung durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zu einer Klage vor dem Landgericht Paderborn gegen die seinerzeit tätige Beraterin Anja B. aus Herdecke. Diese hatte die streitgegenständliche Kapitalanlage am 27.11.2019 an die klagende Anlegerin vermittelt. In die Anlage hatte die Anlegerin zunächst 50.000,00 Euro zzgl. 2.500,00 Euro eingezahlt. Bis Juli 20024 hatte die Klägerin Rückzahlungen in Höhe von 5.046,42 Euro in Form von sog. gewinnunabhängigen Ausschüttungen erhalten. 

LG Paderborn verurteilt Beraterin zur Rückabwicklung

Nach Durchführung der mündlichen Hauptverhandlung bestimmte das Landgericht Paderborn einen Termin für die Verkündigung einer Entscheidung.

In dem danach verkündeten Urteil bestätige das Landgericht Paderborn die Argumente von Anwalt Dr. Tintemann und stellte fest, dass eine anleger- und objektgerechte Beratung durch die beklagte Beraterin nicht erfolgt sei. Der Verkaufsprospekt der Fünfte Cleantech sei veraltet gewesen, so das Landgericht in seiner Entscheidung. Dies hätte die Beraterin bei einer von ihr geschuldeten Plausibilitätsprüfung auch erkennen und die Klägerin hierüber aufklären müssen. Auf weitere Beratungsfehler komme es daher für eine Verurteilung zum Schadensersatz nicht an, so das Landgericht Paderborn in seiner Entscheidung.

Das Landgerichts Paderborn verurteilte die Beraterin daher zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 47.452,58 Euro Euro, Zug um Zug gegen Übernahme der vermittelten Beteiligung vom Typ CTI 9 D, so wie es in der Klageschrift der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB beantragt worden war. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte und die hinter dieser stehende Haftpflichtversicherung werden jetzt erst einmal zur Zahlung aufgefordert.

AdvoAdvice mehrfach gegen Berater erfolgreich

Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentiert den Prozesserfolg vor dem Landgericht Paderborn wie folgt: „Das Landgericht ist in seiner Entscheidung unserer Argumentation gefolgt. Es gab hier mehrere klare Versäumnisse und Beratungsfehler, die ein Rückabwicklung der Anlage für die Anlegerin möglich gemacht haben. Die Entscheidung ist daher zu Recht ergangen. Sie reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen der Landgerichte Coburg, Ravensburg, Osnabrück und Ulm sowie des Oberlandesgerichts Hamburg ein. Wir sind gespannt, ob die Haftpflichtversicherung der Beraterin jetzt zahlen wird oder in die Berufung geht. Da die Entscheidung zu klar und deutlich ausgefallen ist, dürfe eine Zahlung hier naheliegen.“

Mehr als sechs Jahre Erfahrung und Erfolge in Sachen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bereits seit 6 Jahren Anleger der ThomasLloyd Gruppe und kann daher auf eine sehr breite Erfahrung mit den Kapitalanlagen der einzelnen Anlagegesellschaften zurückblicken. Wir haben bereits mehr als 1.000 Anleger beraten, viele von Ihnen sogar rechtlich vertreten.

Betroffene Anleger können ihre Angelegenheit gerne per Post oder per Email übersenden. Eine Kontaktaufnahme ist über die Emailadresse [email protected] oder unter der Telefonnummer 030 921 000 40 möglich.

Bisher wurden mehr als 1.000 Anlegerinnen und Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung von Typ 04/2014, Typ 20/2016, Typ 04/2018, Typ 02/2020, Typ 01/2024)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH – (Teilschuld-Verschreibungen vom Typ ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen
  • ThomasLloyd Datenleck
  • Klagen gegen Berater / Vermittler wegen Falschberatung

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.