Kanzlei AdvoAdvice erstreitet zwei Urteile für Anleger der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH vor dem Landgericht Osnabrück.
Zwei Prozesserfolge kurz vor Jahresende
Zum Jahresende 2024 konnte die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB noch einmal zwei Erfolge für Anleger erzielen, die sich in Form einer stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TLCTIH) beteiligt hatten.
Die Fälle im Überblick
Die beiden Fälle ähnelten sich in Ihrer Ausgangslage und ihrem zeitlichen Ablauf. Im Jahr 2019 schlossen eine Anlegerin aus Hamburg und ein Anleger aus Tschechien Direktbeteiligungen an der TLCTIH über jeweils 200.000 Euro ab.
Während die Beteiligung der Hamburgerin eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren hatte und keine Auszahlungen während der Laufzeit vorsah, lief der Vertrag des Tschechen über mindestens 4 Jahre und sah quartalsweise Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 8% der Anlagesumme pro Jahr, also 2% pro Quartal vor. Beide Anleger kündigten die Beteiligungen im Dezember 2022, sodass die Kündigungen zum 31.12.2023 wirksam wurden.
Anstatt der erwarteten Rückzahlungen erhielten die Anleger jedoch jeweils die enttäuschende Nachricht, dass es zu keiner Rückzahlung der Anlagesumme kommen könne, denn es fehle der ThomasLloyd CTIH die notwendige Liquidität für die vollständige Rückzahlung.
Um ihr Geld dennoch zurückzubekommen, wandten sich die Anleger an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice, der sich nach erfolglosen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen schließlich dazu entschied, sehr bald Klage gegen die Anlagegesellschaft einzureichen.
Klagen vor dem Landgericht Osnabrück
Die Klagen auf Zahlung wurden jeweils vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt. Die Klagen begründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann damit, dass den Betroffenen ein Abfindungsguthaben zustehe, das auch schon längst fällig gewesen sei. Das Landgericht Osnabrück folgte dieser Argumentation von Anwalt Dr. Tintemann und schenkte den Ausflüchten der Beklagten ThomasLloyd CTIH und deren Vortrag zu einer angeblich mangelnden Liquidität keinen Glauben.
Da der Kläger aus Tschechien bereits quartalsweise Ausschüttungen von der ThomasLloyd CTIH erhalten hatte, wurde diesem einen Betrag von 178.301,37 Euro zugesprochen.
Der Hamburgerin hingegen wurden, da diese noch keine Rückzahlungen innerhalb der Laufzeit ihrer stillen Beteiligung erhalten hatte, die ursprünglich eingezahlten 200.000 Euro als Rückzahlungsbetrag durch das Landgericht Osnabrück zugesprochen.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Es ist zu erwarten, dass die Beklagte ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH das Rechtsmittel der Berufung gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen einlegen wird.
Erfolgreich gegen ThomasLloyd
Die Kanzlei AdvoAdvice berät seit nunmehr sechs Jahren Anleger der ThomasLloyd-Gruppe mit Erfolg zu deren Ansprüchen und bei deren gerichtlicher Durchsetzung. Bisher wurden mehr als 1.000 Anlegerinnen und Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:
- ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
- DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
- CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
- Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
- Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
- Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
- Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
- Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
- ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24 (Teilschuldverschreibungen)
- Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
- Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
- Klage gegen Cleantech Management GmbH als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen
- ThomasLloyd Datenleck
Ausblick für das Jahr 2025
Auch im Jahr 2025 werden wir weiterhin mit den o.g. Anlagen / Themen beschäftigt sein. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Datenleck bei der ThomasLloyd Gruppe. Hierfür dient Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Raphael Rohrmoser als Ansprechpartner. Zudem werden wir uns auf die Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech konzentrieren. Hierfür steht Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann als Berater und Ansprechpartner mit mehr als 18 Jahren Berufungserfahrungen an der Seite der betroffenen Anleger. Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen kümmert sich um Anleger der Vierte Cleantech.
Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:
https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/
Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir auch regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog