Weitere Erfolge für Anleger gegen die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH.

Die Anlagegesellschaft wurde in drei weiteren Verfahren von dem Landgericht Osnabrück zur Zahlung von mehr als 1.800.000 Euro verurteilt. 

Ausgangslage der Anleger

Geklagt hatten drei Anleger aus Italien, Deutschland und der Schweiz, welche jeweils eine Direktbeteiligung bei der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH abgeschlossen hatten. Diese wurde nach Kündigung und Fälligkeitstermin nicht zurückgezahlt. 

Die drei Anleger wandten sich daher an die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin und reichten jeweils eine Zahlungsklage vor dem Landgericht Osnabrück ein. 

Klare Urteile aus Osnabrück

Das Landgericht verurteilte die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH als Anlagegesellschaft zur Zahlung von 300.000 Euro, 500.000 CHF und 1.011.236,69 Euro. 

Zur Begründung führte es aus, dass sich die Beklagte nicht auf mangelnde Liquidität berufen könne. Diese sei verpflichtet, rechtzeitig Anlagevermögen zu veräußern, wenn Anleger aus der Gesellschaft ausscheiden. 

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. 

Die Urteile liegen aber im Bereich der bisher bekannten Rechtsprechung. So hatte das Landgericht Osnabrück bereits in der Vergangenheit die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH zur Zahlung von 200.000 Euro und 178.301,37 Euro verurteilt. Hierüber hatten wir bereits berichtet. 

Kommentar von AdvoAdvice

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Verfahren für die Anleger vor dem Landgericht Osnabrück geführt hat, kommentiert die erstrittenen Urteile wie folgt: 

"Das Gericht hat klar gemacht, dass die Anlagesummen an die Anleger zurückgezahlt werden müssen. Das hatten wir auch so erwartet. Wir gehen davon aus, dass hier auch in einer möglichen Berufungsinstanz keine andere Entscheidung bei dem zuständigen Oberlandesgericht Oldenburg herauskommen wird."

Seit über sechs Jahren erfolgreich gegen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bereits seit 6 Jahren Anleger der ThomasLloyd Gruppe und kann daher auf eine sehr breite Erfahrung mit den Kapitalanlagen der einzelnen Anlagegesellschaften zurückblicken.Betroffene Anleger können ihre Angelegenheit gerne per Post oder per Email übersenden. Eine Kontaktaufnahme ist über die Emailadresse [email protected] oder unter der Telefonnummer 03092100040 möglich.Bisher wurden mehr als 1.000 Anlegerinnen und Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung von Typ 04/2014, Typ 20/2016, Typ 04/2018, Typ 02/2020, Typ 01/2024)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)Cleantech Infrastruktur GmbH – (Teilschuld-Verschreibungen vom Typ ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
  • ThomasLloyd Datenleck
  • Klagen gegen Berater / Vermittler wegen Falschberatung

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/ 

Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.