Voll erwerbsgemindert ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr wenigstens 3 Stunden täglich eine körperlich leichte Erwerbstätigkeit verrichten kann.

Leider gibt es kein Musterschreiben, das einen Erfolg garantiert. Wichtig ist, dass Ihr Arzt auflistet welche Erkrankungen (spezifische Diagnosen) Sie haben, am besten der entsprechende Facharzt, und in wieweit diese Beeinträchtigungen Ihre Leistungsfähigkeit vermindern und sich bspw. auf schweren Heben, längeres Sitzen oder Stehen auswirken. Zudem welche Einschränkungen vorliegen z.B. kein Arbeiten unter Druck, keine Nachtschichten usw. . Wichtig ist, dass Ihr Arzt mitteilt dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer unter 3 Stunden liegt und dies medizinisch begründet. Hier darf es keine Begrenzung auf Ihre letzte Tätigkeit geben.

Ihr Arzt kann sich selbstverständlich an dem Musterformular für den ärztlichen Entlassungsbericht orientieren:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0810_01_01_21.html

Aber egal wie gut der Arztbericht ist, gilt Reha vor Rente und der Entlassungsbericht einer Reha ist von viel größerem Wert. Obwohl es auch hier, trotz Bestätigung des Reha-Trägers, zu Ablehnungen kommt und die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden muss. Ich erlebe es zudem häufig, dass der Rentenversicherungsträger die Antragssteller zu einer eigenen Begutachtung einlädt. Zumindest aber wird   eine ärztliche Stellungnahme durch einen unbeteiligten Arzt eingeholt. Der Rentenversicherungsträger schaut sich zudem Ihre Krankheitszeiten an. Falls Sie nur wenig Krankheitszeiten haben, wird dies häufig als Argument gegen die Erwerbsminderung ausgelegt. Hier ist es wichtig im Rahmen des Antrags mitzuteilen, weshalb nur geringe Krankheitszeiten vorliegen.

Hilfreich ist, wenn Ihnen bereits die Schwerbehinderung (GdB mind. 50) zuerkannt wurde. Unter einem GdB von 50 ist es meiner Erfahrung nach schwierig. Ebenso  ist es hilfreich wenn Sie einen Pflegegrad haben oder aber Ihnen Merkzeichen zugesprochen wurden.

Ein Kriterium kann auch eine mangelnde Wegefähigkeit sein. Bereits diese kann zum Ausschluss der Erwerbsfähigkeit führen. Versicherte müssen um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, noch in der Lage sein, täglich viermal eine Wegstrecke von etwas mehr als 500 m innerhalb von 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeit benutzen zu können. Für die Beurteilung der Mobilität sind alle tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel wie zum Beispiel Gehstützen und Beförderungsmöglichkeiten (eigenes Auto) zu berücksichtigen.  

Leider ist der Weg in die Erwerbsminderungsrente häufig mit vielen Hürden verbunden. Falls Sie bisher keine Reha absolviert haben, wäre dies meiner Ansicht nach der erste Schritt. Hier werden Ihre Diagnosen benannt und eine Prognose über Ihr Leistungspotenzial erstellt.

Damit keine Verzögerungen entstehen sollten Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen. Der Rentenversicherungsträger hat i.d.R. 6 Monate Zeit darüber zu entscheiden. Danach kann ggf. eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit Widerspruch schriftlich einzulegen. Über diesen muss i.d.R innerhalb von 3 Monaten entschieden werden. Sonst kann auch hier Untätigkeitsklage eingelegt werden. Gegen einen etwaigen Widerspruchsbescheid müssen Sie innerhalb eines Monats Klage bei Gericht einlegen. Dies dürften die wesentlichen Fristen sein.


Ich hoffe ich konnte Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen.