Seit vielen Jahren vertreten und beraten wir erfolgreich und diskret Mandanten die Opfer von Abo- bzw. Vertragsfallen geworden sind. Die Opfer sind so unterschiedlich wie sie kaum seien könnten, ob doch die betrügerischen Maschen nahezu identisch sind.

Die Olea Marketing LLC agiert aus dem anonymen Wyoming (USA) und wird unterstützt durch die schweizerische ProConcepta GmbH.

Die Opfer der Masche der Olea Marketing LLC sind Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in teure, aber faktisch wertlose Verträge, namentlich irrelevante online Branchenverzeichnisse, gelockt werden.

In diesem Rechtstipp klären wir Sie über das Vorgehen der Olea Marketing LLC auf, geben erste Handlungsempfehlungen und erklären, wie wir Ihnen zur Seite stehen können.


Methode der Olea Marketing LLC

Anders als viele andere Abofallen ist die Methode der Olea Marketing LLC lückenlos nachvollziehbar. Per E-Mail werden an die potenziellen Opfer sog. Trickformulare versendet. In diesen werden die Betroffenen dazu aufgefordert die Angaben über ihren Branchenbucheintrag für das laufende Geschäftsjahr zu kontrollieren. Sofern diese richtig sind, soll das Formular an unterschrieben an die Olea Marketing LLC zurückgesendet werden. Durch ein geschicktes und zugleich irreführendes Design des Formulars, wird die Aufmerksamkeit von den Passagen des Formulars, die darauf abzielen einen (Schein-) Vertrag zu schließen, abgelenkt. So merkt das Opfer nicht, dass mit Rücksendung des Formulars überhaupt erst ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommen soll. Dabei soll sich der Betroffene zu einer jährlichen Zahlung in Höhe von 900 € zzgl. MwSt. verpflichten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.

Nach Rücksendung dieses Formulars erhalten die Opfer zeitnah eine erste Rechnung durch die ProConcepta GmbH, die auch im weiteren Verlauf als Inkassodienstleister für die Olea Marketing LLC aktiv bleibt. Jedoch ergibt sich aus dieser Rechnung nicht, dass es sich um eine von mindestens einer weiteren Forderung im Rahmen eines sog. Dauerschuldverhältnisses handelt. Auch ziehen die wenigsten Opfer auf Anhieb eine Verbindung zu dem Trickformular. Daher ist die Quote an Opfern, die diese erste Rechnung begleichen, höher als man zunächst denkt. Im Hinblick auf die Gepflogenheiten des Rechts- und Zahlungsverkehrs, die hohe Arbeitsbelastung und die Tatsache, dass man grundlegend nicht davon ausgeht, betrogen zu werden, ist diese Erfolgsquote jedoch wenig überraschend.

Ignorieren die Opfer die Rechnungen, so wird schnell mit weiteren rechtlichen Schritten und letztlich einem zivilgerichtlichen Verfahren gedroht. Die dafür eingeforderten Gebühren übersteigen teilweise die eigentlichen Vertragskosten.

Möchte das Opfer den „Vertrag“ aussitzen und zum Ende der zwei Jahren kündigen, so wird diese Kündigung nicht selten durch die Olea Marketing LLC zurückgewiesen beziehungsweise missachtet. An eine rechtssichere Kündigung, die geeignet ist, künftige Rechnungen zu vermeiden, werden nicht nachvollziehbare Anforderungen gestellt.


Was können Sie tun?

Wann, wie und ob man die Verträge der Olea Marketing LLC rechtssicher kündigen kann, lässt sich nicht pauschal beurteilen.

Anders als andere Rechtsbeistände raten wir ausdrücklich davon ab Rechnungen ungeprüft zu ignorieren. Ob ein Zahlungsanspruch tatsächlich besteht, ist Ergebnis einer individuellen rechtlichen Begutachtung, die sich nicht allgemeingültig beantworten lässt. Werden Rechnungen auch nur teilweise zu Unrecht ignoriert, entstehen grundsätzlich Schadensersatzpflichten, die ein unnötiges Kostenrisiko begründen.

Zur sicheren rechtlichen Bewertung ist ein Überblick aller relevanten Informationen, insbesondere Vertragsunterlagen, E-Mail-Verkehr und Telefongespräche erforderlich.


Was können wir Ihnen anbieten?

Wir bieten grundsätzlich einen diskreten und wertungsfreien Umgang mit Ihren Anliegen. Durch unsere jahrelange Erfahrung und unzählige Mandate auf dem Gebiet von Abofallen, wissen wir um die Belastung, die solche Streitigkeiten zum Teil auslösen. Zeitgleich ermöglicht unsere Expertise rechtswidrige Ansprüche zu erkennen und abzuwehren, sowie rechtmäßige Ansprüche zu einer kostengünstigen und schnellen Erledigung zu bringen.

Unser Honorar ist abhängig vom Einzelfall. Grundsätzlich bieten wir Festpreise und aufwandsbasierte Abrechnungen an. Gerade bei einer übersichtlichen Sachlage wäre ein Festpreis regelmäßig teurer und wenig ratsam. In jedem Fall informieren wir Sie über die Höhe anfallender Gebühren.

Gerne stehen wir Ihnen mit einem kostenlosen Erstkontakt zur Seite und beraten Sie sowohl hinsichtlich der kostengünstigsten als auch schnellsten Erledigungsmöglichkeiten.


Ihr,

Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen