Die Sommerferien stehen unmittelbar bevor und auch in diesem Jahr machen sich viele mit dem eigenen Fahrzeug hoffentlich unfallfrei auf den Weg. Gleichwohl bleibt es nicht aus, dass man – ob selbstverschuldet oder nicht – auf einer Autobahn in Frankreich, in den engen Gassen eines italienischen Dorfes oder entlang einer Küstenstraße in Kroatien in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Schnell steht man daher vor der Frage, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Unfall im Ausland – Was ist zu tun?
2024/06/09

Andreas Holzer
4.87
•
71 Bewertungen

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
4.62
•
965 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Beanspruchungsgerechte und transportgerechte Verpackung zur Schadenspräventionvor 2 Wochen
-
2Probefahrt mit Folgen: Haftung bei Unfällen mit Elektrorollstühlenvor 3 Monaten
-
3Kontaminierte Weintrauben – Wie weit reicht die Haftung des Kfz-Halters?vor 6 Monaten
-
4Der Grünpfeil für den Radverkehr - nun auch in Dresdenvor 1 Jahr
-
5Transport- und Speditionsrecht: Besonderheiten bei der Anmietung von Lagerflächenvor 1 Jahr
-
6Der „berührungslose“ Motorradunfallvor 2 Jahren