Eine routinemäßige Verkehrskontrolle führte zu einem brisanten Strafverfahren: Zwei Berliner Polizisten wurden vom Landgericht Berlin wegen gemeinschaftlicher Nötigung im besonders schweren Fall sowie Freiheitsberaubung zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 13.02.2025, Az. 506 KLs 14/24). Der Vorwurf des schweren Raubes konnte hingegen nicht bewiesen werden.


Unrechtmäßiger Einsatz und Freiheitsberaubung

Im Juli 2024 hielten die beiden uniformierten Polizisten einen Autofahrer auf der Berliner Stadtautobahn mit Blaulicht an. Dabei handelte es sich nicht um einen regulären Einsatz: Die Beamten waren außerhalb ihres Dienstes mit einem zivilen Dienstwagen unterwegs. Laut Gericht war die Kontrolle nicht gerechtfertigt. Der 63-jährige Fahrer wurde mit Handschellen gefesselt und musste etwa 30 Minuten ohne Erklärung im Polizeifahrzeug verbringen.


Keine Beweise für Raubtat

Die Staatsanwaltschaft warf den Polizisten zudem schweren Raub vor: Sie sollen dem Autofahrer einen Rucksack mit bis zu 60.000 Euro entwendet haben. Das Gericht konnte diesen Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Zwar blieb unklar, warum die Kontrolle überhaupt stattfand, doch für eine Raubtat fehlten stichhaltige Beweise.


Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Haftstrafen gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.


Dieser Fall zeigt, wie wichtig rechtsstaatliche Grundsätze auch im behördlichen Handeln sind.



Maximilian Scholze

Rechtsanwalt