Hintergrund des Falls
Ein von uns vertretener Autohändler bewarb einen PKW-Neuwagen im Internet zum Preis von 28.290,00 Euro. Das Angebot enthielt neben der Fahrzeugbeschreibung den Hinweis: „Preis nur gültig bei Finanzierung oder Leasing der Renault Bank“.
Diese Onlineanzeige erregte nicht nur die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden, sondern auch der Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbes e. V., die einen Fall von unzulässiger Werbung zu erkennen glaubte. Nachdem der Autohändler die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, erhob der Verein eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Leipzig.