Der Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London hat ein juristisches Nachspiel, das nun abgeschlossen ist: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Lehrerinnen bestätigt, die wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zur Verantwortung gezogen wurden. Damit ist das Urteil des Landgerichts (LG) Mönchengladbach rechtskräftig.

Emily starb im Juni 2019 während einer Studienfahrt in die britische Hauptstadt. Sie litt an Diabetes, was den Lehrkräften jedoch nicht bekannt war. Laut Urteil des LG hatten die Lehrerinnen ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie vor der Reise keine schriftliche Abfrage zu möglichen Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler und Schülerinnen durchgeführt hatten. Diese Abfrage hätte sie über Emilys Diabetes informiert. Die Erkrankung war während der Klassenfahrt akut geworden, Emily erlitt eine gefährliche Überzuckerung. Das LG befand, dass die Lehrerinnen in Kenntnis der Krankheit die Symptome rechtzeitig hätten erkennen, einen Notarzt rufen und so Emilys Tod hätten verhindern können.

Im Februar 2024 wurden die Lehrerinnen vom LG Mönchengladbach zu Geldstrafen verurteilt. Eine der Lehrerinnen erhielt eine Strafe von 23.400 Euro, die andere von 7.200 Euro, basierend auf jeweils 180 Tagessätzen. Beide Angeklagten legten Revision gegen das Urteil ein, doch der BGH konnte keinen Rechtsfehler feststellen. In seinem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 3 StR 292/24) wies das Gericht die Revisionen zurück.

Das Urteil betont die Verantwortung von Lehrkräften für die Sicherheit und das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Schüler, insbesondere bei schulischen Aktivitäten wie Klassenfahrten. Es zeigt auf, wie wichtig es ist, dass Lehrkräfte alle notwendigen Informationen einholen, um im Notfall angemessen reagieren zu können. Der Fall verdeutlicht außerdem, dass Versäumnisse bei der Wahrnehmung dieser Pflichten schwerwiegende Konsequenzen haben können – für die Betroffenen wie auch für die Verantwortlichen.