Die Zahl russischer Staatsangehöriger, die in Deutschland Asyl beantragen, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 wurden mehr als 5.000 Asylanträge registriert – ein erheblicher Teil davon von jungen Männern, die im wehrdienstpflichtigen Alter stehen. Viele dieser Verfahren wurden bislang mit Verweis auf eine unzureichende individuelle Verfolgungslage abgelehnt. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20.01.2025 (Az.: VG 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A) könnte jedoch eine Kehrtwende in der Bewertung solcher Fälle einleiten.
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Verwaltungsgericht Berlin erkennt Schutzanspruch russischer Wehrpflichtiger an
2025/04/02

Laura Nitsche
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