In einem Kündigungsschutzprozess hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers belegen, grundsätzlich verwertbar sind. Dies gilt auch, wenn die Überwachungsmaßnahme nicht vollständig den Datenschutzvorgaben entspricht.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Kein Verwertungsverbot bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Arbeitnehmers
2024/12/11

Carsten Fleischer
4.92
•
100 Bewertungen

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
4.62
•
965 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Bundesarbeitsgericht: Entgeltfortzahlung bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeitvor 2 Wochen
-
2Beachtenswerte aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechungvor 4 Monaten
-
3Neue Entscheidung des BAG: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen während der Kündigungsfristvor 6 Monaten
-
4Podcast: RECHT IN SACHSEN - ARBEITSRECHTvor 1 Jahr
-
5Negative kununu-Bewertungen: Kann Arbeitgeber Entfernung verlangen?vor 1 Jahr
-
6Schlussformulierungen im Arbeitszeugnisvor 1 Jahr