Haben Sie sich schon mal gefragt, warum das Thema „Zustellung“ von Kündigungen so oft zu hitzigen Streitigkeiten führt? Tatsächlich waren sich der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) lange Zeit uneinig darüber, wann genau eine Kündigung als zugestellt gilt und wer im Streitfall den Zugang beweisen muss. Dieses Thema ist besonders brisant, weil es in der Praxis häufig vorkommt und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Im Arbeitsrecht mussten Arbeitgeber bisher ein deutlich höheres Beweislastrisiko tragen, wenn eine persönliche Zustellung der Kündigung – die sicherste Form des Zugangs einer Willenserklärung – nicht möglich war. Diese Unsicherheit führte oft dazu, dass Mandanten im Arbeitsrecht anders beraten werden mussten als beispielsweise im Mietrecht. Es war also von großer Bedeutung, die bestmögliche Strategie zu finden, um die Kündigung rechtssicher zuzustellen und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Aber jetzt gibt es eine wichtige Neuerung, die für Arbeitgeber äußerst vorteilhaft ist!
Ein aktuelles Urteil des BAG hat dieses Beweislastrisiko zugunsten der Arbeitgeber verschoben. Damit herrscht nun mehr Klarheit und eine einheitliche Rechtsprechung, die für alle Beteiligten von großer Bedeutung ist. Doch was genau bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Wie wirkt sich diese Änderung konkret aus, und was sollten Sie jetzt beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Neugierig geworden? In meinem neuesten YouTube-Video erfahren Sie alles Wichtige über diese spannende Entwicklung in der Rechtsprechung. Ich erkläre Ihnen, was das Urteil des BAG für Ihre Praxis bedeutet und wie Sie sich am besten darauf einstellen können. Schauen Sie rein und bleiben Sie auf dem neuesten Stand, um keine rechtlichen Fallstricke zu übersehen!