Scheitert ein Mietverhältnis, bleibt oft nur die Räumungsklage als letzter Schritt. Doch der Weg dorthin ist kompliziert, fordernd und wirft viele Fragen auf, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen.
Wann kann eine Räumungsklage eingereicht werden?
Eine Räumungsklage kann erst erhoben werden, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zwingend erforderlich ist ein rechtlich zulässiger und hinreichend begründeter Kündigungsgrund. Das könnte zum Beispiel ein längerer Zahlungsverzug, wiederholte Verstöße gegen den Mietvertrag oder eine berechtigte Eigenbedarfskündigung sein.
Wichtig hierbei ist: Die Kündigung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie muss insbesondere schriftlich erfolgen und eine eindeutige Begründung enthalten. Auch müssen die gesetzlichen Fristen beachtet werden. Nach Zugang der Kündigung hat der Mieter eine angemessene Frist, um freiwillig auszuziehen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die Räumung gerichtlich durchzusetzen.
Das gerichtliche Verfahren
Die Räumungsklage wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Dabei müssen Vermieter die Gerichtskosten zunächst vorstrecken. Anschließend prüft das Gericht die Klage und setzt einen Verhandlungstermin an.
Im Rahmen der Verhandlung erhalten beide Parteien die Gelegenheit, ihre Position darzulegen. Der Mieter kann hierbei Einwendungen erheben, sich etwa auf soziale Härte oder mögliche formelle oder materielle Fehler in der Kündigung berufen. Solche Einwendungen können den Verlauf des Verfahrens verzögern oder unter Umständen eine Räumung vollständig verhindern.
Was passiert nach dem Urteil?
Wenn das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet, wird ein sogenannter Räumungstitel ausgestellt. Damit darf ein Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lassen. Die eigentliche Räumung ist ein sensibler Vorgang. Dabei sorgt der Gerichtsvollzieher nicht nur dafür, dass der Auszug reibungslos abläuft, sondern auch, dass die persönlichen Gegenstände des Mieters ordnungsgemäß behandelt werden.
Dauer und Kosten
Eine Räumungsklage kann sich erheblich in die Länge ziehen und von wenigen Monaten bis hin zu zwei Jahren dauern. Auch die Kosten können erheblich sein und sich auf mehrere tausend Euro summieren. Deshalb lohnt es sich oft, vorab nach einer außergerichtlichen Einigung zu suchen.
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