Es gibt Fehler, die immer wieder in den sozialen Netzwerken gemacht werden, die unnötig sind und echte Probleme mit sich bringen. Welche sind das?


1. Selbstöffnung


Ein häufiger Fehler ist die sogenannte Selbstöffnung im Presserecht. Das bedeutet: Wer freiwillig private Informationen teilt, kann sich später nur schwer dagegen wehren, wenn Medien oder Dritte darüber berichten. 


Beispiel: Wenn ein Prominenter seine neue Beziehung auf Instagram inszeniert, kann er sich kaum noch gegen Berichterstattung über das Liebesleben wehren. Die Grenze ist fließend, aber: Wer sich öffnet, verliert oft seinen Anspruch auf den Schutz seiner Privatsphäre! 


Das mussten wir leider schon einige Male unseren Mandanten erklären. 


2. Fehler: Urheberrechtsverletzungen


Prominente posten oft Bilder oder Musik in ihren Stories – aber nicht alles, was im Internet ist, darf einfach verwendet werden! Wer ohne Erlaubnis fremde Werke nutzt, riskiert teure Abmahnungen. Besonders gefährlich: Musik in Instagram- oder TikTok-Clips, Fotos von Dritten oder sogar Screenshots aus Filmen und Serien.

3. Fehler: Werbung ohne Kennzeichnung – Abmahnfalle Influencer-Marketing


Ob Schauspieler, Sportler oder Musiker – viele Prominente verdienen mit Social Media gutes Geld. Doch Werbung muss klar als solche erkennbar sein! Posts mit Produkten oder Marken, für die eine Gegenleistung geflossen ist, müssen als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden.

Sie wollen auch den 4. Fehler wissen?


Dann schauen Sie gern in unser YouTube-Video zu diesem Thema!