Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein wichtiges Urteil zur Rückforderung von Abschlagszahlungen bei Insolvenz eines Bauunternehmens gefällt (Urteil vom 07.11.2024, Az. IX ZR 179/23), welches sowohl Bauherren als auch Handwerker betrifft.
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Werkverträge: Voraus- und Abschlagszahlungen im Insolvenzverfahren
2025/01/08

Clemens Biastoch
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