Das Amtsgericht Leipzig und das Amtsgericht Berlin Mitte haben entschieden, dass der Coaching-Anbieter Niko Dieckhoff, der neben dem "Dropshipping Elite Coaching" inzwischen auch ein Programm namens "Krypto Masterclass" verkauft, bereits gezahlte Beträge an entsprechende Käufer zurückzahlen muss. 

Niko Dieckhoff vertreibt die Programme weit überwiegend über sogenannte Reseller-Plattformen wie die CopeCart GmbH und die Digistore24 GmbH. Auf diesen Plattformen ist es die Regel, dass entsprechende Käufer bei der Bestellung bereits "mit Beginn der Vertragsausführung" auf ihr Widerrufsrecht verzichten müssen. Ein solcher Verzicht ist in aller Regel unwirksam (vgl. hierzu auch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-coaching-gebucht-der-verzicht-auf-das-widerrufsrecht-195588.html). 

Mehrere Mandanten berichteten mir zwischenzeitlich zudem davon, dass die CopeCart GmbH deren Widerruf bzw. die erklärte Kündigung mit der Begründung zurückgewiesen hatte, es handle sich bei dem Angebot "Dropshipping Elite Coaching" um einen B2B-Vertrag zwischen Unternehmern. Dies schließe ein gesetzliches Widerrufsrecht aus. 

Die entsprechende Nachricht seitens CopeCart lautet beispielsweise wie folgt: