Unternehmer aufgepasst! Bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsverträgen muss der Kunde nach Widerruf schon erbrachter Dienstleistungen nicht bezahlen (EuGH, Urteil vom 17.05.2023, Az.: C-97/22).