Ein recht aktueller Beschluss des OLG Stuttgart wirft ein Schlaglicht auf eine Thematik, die in der erbrechtlichen Praxis immer wieder zu Tage tritt. Durch Teilurteil eines Landgerichtes war eine Erbin zur Vorlage von zwei notariellen Nachlassverzeichnissen zwei nacheinander verstorbener Erblasser sowie eines Wertermittlungsgutachtens zu einer Nachlassimmobilie auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten verurteilt worden. Nach einigen Monaten lagen die notariellen Nachlassverzeichnisse nicht und das Wertermittlungsgutachten fehlerhaft vor.