Wie wir bereits in mehreren Artikeln berichtet hatten, sind wir ständig mit Zahlungsaufforderungen der dpa Picture-Alliance GmbH durch die Rechtsanwälte KSP betraut. Gegenstand dieser Zahlungsaufforderung ist hierbei regelmäßig der Vorwurf, dass die betreffende Mandantschaft ein Foto genutzt habe, an dem die dpa Picture-Alliance GmbH die ausschließlichen Rechte halte.
Was ist Gegenstand der Aufforderungen?
Gegenstand der Forderung sind sodann regelmäßig Schadensatzforderungen, die unter Heranziehung der sogenannten MFM-Honorartabelle berechnet werden. Hierbei handelt es sich um die sogenannten marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Es handelt sich hierbei nicht um Regelungen die in irgendeiner Form Gesetzesrang haben, sondern um Empfehlungen für rechtswidrige Foto- und Bildverwendungen in verschiedenen Formen von Medien. Besonders häufig haben wir in den letzten Tagen und Wochen Mandate übernommen, bei denen die Fotoverwendung im Bereich von sozial Media erfolgt ist. Gerade im Bereich von sozial Media sehen die MFM-Honorartabellen hohe Schadensersatzforderungen vor.
Insgesamt ist in diesem Jahr, wie bereits auch im letzten Jahr festzustellen, dass die Forderungen insgesamt sehr stark in die Höhe gegangen sind. So wurden uns bspw. in den letzten Tagen mehrere Zahlungsaufforderungen vorgelegt, bei denen die Forderung sich im Bereich von 5.000,00 € und mehr bewegt haben.
Eine Forderung, welche uns vorgelegt wurde, war hierbei sogar fünfstellig und betrug rund 10.000,00 €.
Des Weiteren werden regelmäßig Dokumentationskosten sowie Zinsen geltend gemacht. Gerade die Geltendmachung von Zinsen hängt im Hinblick auf ihre Höhe bekanntlich von der Dauer der Verwendung ab.
Auffällig ist hierbei, dass in den letzten Tagen und Wochen solche Bild- und Fotoverwendungen zum Gegenstand der Forderung gemacht worden sind, die weit zurück liegen. So liegen uns Schreiben vor, in denen Fotoverwendungen im Jahre 2012 erfolgt sind.
Hier liegen die Zinsen teilweise sodann im vierstelligen Bereich.
Ferner werden auch die Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage des jeweiligen Gegenstandswertes geltend gemacht, sowie die Auslagenpauschale.
Wie ist mit diesen Aufforderungen umzugehen?
Zunächst ist wie immer festzustellen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Dies wäre immer dann der Fall, soweit tatsächlich entsprechende Nutzungsrechte bestehen und der entsprechende Verwender nicht über eine Lizenz verfügt. Jedoch zeigt unsere Erfahrung, dass auch in solchen Gestaltungen, in denen der Vorwurf zutreffen dürfte, stets guter Verhandlungspielraum besteht. Wichtig ist auf jeden Fall, dass auf der einen Seite keinesfalls vorschnell gezahlt wird, andererseits die Angelegenheit nicht ignoriert wird.
Die Angelegenheiten werden im Falle des Ignorierens auch nach unserer Erfahrung einer gerichtlichen Klärung zugeführt, sodass in diesem Fall unnötige Kosten entstehen.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wir sind als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht auf diese Art von Fällen spezialisiert. Wir haben eine erhebliche Erfahrung in diesen Angelegenheiten, die regelmäßig von der dpa Picture-Alliance GmbH durch die KSP Rechtsanwälte verfolgt werden. Wir vertreten derzeit gleich mehrere Fälle wöchentlich und wissen in den Angelegenheiten genau, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Experimente sind an dieser Stelle fehl am Platz. Sollten Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Hierzu senden Sie uns Ihr erhaltenes Schreiben an [email protected] zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/1706-2 an.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.