Viele Verbraucher erhalten überraschend eine Zahlungsaufforderung von der Alektrum Group, die im Auftrag des VNR Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG handelt. Dies sorgt oft für Verwirrung, insbesondere wenn sich Betroffene nicht bewusst sind, eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen zu haben. Doch was macht dieser Verlag genau, und warum versendet ein Inkassobüro Mahnungen?
Was macht der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG?
Der VNR Verlag ist ein deutsches Medienunternehmen, das verschiedene Fachpublikationen, Newsletter und Beratungsdienste anbietet. Besonders bekannt ist er für wirtschaftsbezogene Ratgeber, Steuer- und Finanzinformationen sowie Fachzeitschriften für Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer. Häufig bietet der Verlag kostenlose Probeabonnements an, die sich anschließend in kostenpflichtige Abonnements umwandeln, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Viele Verbraucher erhalten Rechnungen, weil sie versehentlich oder unbewusst ein solches Abo abgeschlossen haben.
Warum erhalten Betroffene Rechnungen und Inkassoforderungen?
Betroffene erhalten Rechnungen oder Mahnungen vom VNR Verlag, wenn dieser der Meinung ist, dass eine kostenpflichtige Leistung bezogen wurde – sei es durch ein Abonnement, ein E-Book oder einen Online-Dienst. Wer nicht fristgerecht zahlt oder eine Rechnung übersieht, riskiert eine Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro wie die Alektrum Group.
Die Alektrum Group übernimmt dann das Forderungsmanagement und versendet Zahlungsaufforderungen, die mit zusätzlichen Gebühren belegt sind. Es kann passieren, dass sich Betroffene gar nicht an einen Vertragsabschluss erinnern, da dieser oft über Online-Formulare oder telefonische Angebote zustande kommt.
Was sollten Betroffene tun?
Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte zunächst prüfen, ob tatsächlich eine rechtmäßige Forderung besteht. Es empfiehlt sich:
Unterlagen und Vertragsabschluss prüfen: Liegt eine Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Angebot vor?
Widerspruch einlegen, falls unberechtigt: Falls man sicher ist, dass kein rechtswirksamer Vertrag besteht, kann ein schriftlicher Widerspruch an das Inkassobüro gesendet werden.
Vertrag vorsorglich widerrufen: Trotz Ablauf möglicher Fristen sollte ein angeblich zustande gekommener Vertrag ggb. dem Verlag widerrufen werden.
Rechtliche Beratung einholen: Falls Zweifel bestehen, hilft eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email ([email protected]) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.