In letzter Zeit erhalten zahlreiche Verbraucher Zahlungsaufforderungen von der Firma be2 S.à r.l., vertreten durch den Rechtsanwalt Radoslav Koychev. In diesen Schreiben wird eine offene Forderung aufgrund einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft auf einem Dating-Portal geltend gemacht. Viele Betroffene sind sich jedoch nicht bewusst, jemals eine solche Mitgliedschaft abgeschlossen zu haben. Doch was genau bietet be2 an, und warum werden diese Forderungen verschickt?
Was ist be2 S.à r.l.?
Be2 S.à r.l. ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das ein Online-Dating-Portal betreibt. Das Unternehmen verspricht seinen Nutzern, durch wissenschaftliche Persönlichkeitstests und Algorithmen passende Partner zu finden. Während die Anmeldung auf der Plattform zunächst kostenlos ist, wird für die Nutzung vieler Funktionen eine kostenpflichtige Mitgliedschaft benötigt. Häufig geschieht der Übergang von der kostenlosen zur kostenpflichtigen Mitgliedschaft durch eine automatische Verlängerung nach einer vermeintlich kostenlosen Testphase.
Warum erhalten Nutzer Zahlungsaufforderungen?
Viele Betroffene berichten, dass sie sich lediglich für einen kostenlosen Test angemeldet haben und sich nicht bewusst waren, eine zahlungspflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen zu haben. Be2 nutzt ein Abonnementmodell, das sich nach einer bestimmten Zeit automatisch verlängert, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Wenn die Zahlung ausbleibt, beauftragt be2 den Rechtsanwalt Radoslav Koychev, um die vermeintliche Forderung einzutreiben. In den Mahnschreiben wird oft mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht, um Druck auf die Empfänger auszuüben.
Was können Betroffene tun?
Wer eine Zahlungsaufforderung von be2 oder Rechtsanwalt Radoslav Koychev erhält, sollte diese zunächst genau prüfen. Falls keine bewusste Anmeldung für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft vorliegt, kann es sinnvoll sein, die Forderung zu bestreiten und keine Zahlung zu leisten. Es empfiehlt sich, schriftlich Widerspruch einzulegen und eine klare Begründung anzugeben, etwa dass keine Zustimmung zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft erteilt wurde. Zudem sollten Betroffene keine persönlichen Daten oder Kontoverbindungen unüberlegt weitergeben. Falls weiterhin Unsicherheiten bestehen, kann eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt hilfreich sein.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email ([email protected]) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.